Teilnahmebedingungen Hobbykünstlermärkte 2024
Die Teilnahmebedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil des Aussteller-Mietvertrages bilden, werden durch den Aussteller bei Fertigung der Anmeldung vollinhaltlich und rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen.
1. ÖFFNUNGSZEITEN
Der Leibnitzer Hobbykünstlermärkte finden am 25. August 2024 (Weinwoche) und am 12. Oktober 2024 (Genussfest) statt. Der Märkte sind jeweils von 09 – 17 Uhr geöffnet.
2. ANMELDUNG & STORNO
Die Anmeldung geschieht ausschließlich durch Einsendung der vom Veranstalter ausgegebenen Anmeldeformulare. Anmeldeschluss ist 31. Mai 2024. Die vollzogene Anmeldung ist für den Aussteller bindend und kann nicht zurückgezogen werden.
Wenn der Veranstalter ausnahmsweise die Zurückziehung einer Anmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn annimmt, hat der Aussteller eine Stornogebühr von 30 % der Platzgebühr zu entrichten. Bei späterem Storno sind 100 % der Platzgebühr zu entrichten
3. PLATZMIETE
Die Platzmiete beträgt für Kunsthandwerk € 20,- je Meter und bei Gastronomieständen € 40,- je Meter. Die Berechnung der Standgebühr erfolgt auf Basis der längsten Seite ihrer Angabe bei der Anmeldung zum Hobbykünstlermarkt.
Die Platzmiete ist auf folgendes Konto zu entrichten:
Kontoinhaber: Stadtgemeinde Leibnitz
Die Steiermärkische:
IBAN: AT58 2081 5000 4033 1498
BIC: STSPAT2GXXX
Raiffeisenbank Leibnitz:
IBAN: AT92 3820 6000 0015 8196
BIC RZSTAT2G206
Verwendungszweck: Genussfest Leibnitz – Standgebühr, Name in Blockbuchstaben.
Der Austeller erhält dazu zeitgerecht eine Rechnung zugesendet. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Verzugszinsen p.a. in Rechnung gestellt.
4. PLATZZUWEISUNG
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch den Veranstalter. Während des Standaufbaus sind die Anweisungen vom Veranstalter genau zu beachten. Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu halten.
5. WERBUNG AM GELÄNDE
Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes, nicht aber im Ausstellungsgelände oder am Parkplatz verteilt werden. Es sind nur ausstellungsbezogene Werbemaßnahmen zulässig. Musik ist am Standplatz verboten.
6. UNTERMIETE
Die gemieteten Ausstellungsplätze dürfen in keiner Form weiter- oder untervermietet werden.
7. HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche vom Aussteller, seinen Angestellten oder Vertragspartnern am Ausstellungsgelände abgestellten Gegenstände so auch Fahrzeugen.
Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige Schäden die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner oder durch seine Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen an Personen oder Gegenständen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer, entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen.
Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Mitarbeiter oder Vertragspartnern, kann der Aussteller keinen wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls gelten sie als verwirkt. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen in der Ausstellerübersicht wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.). Das Übernachten am Ausstellungsgelände ist verboten.
8. FAHRZEUGVERKEHR, PARKVERBOT
Innerhalb des Geländes herrscht während der Ausstellungszeit absolutes Fahr- und Parkverbot. Zufahrten für den Aufbau vor Beginn der Veranstaltung sind ab 06 Uhr, sowie für den Abbau ab 17 Uhr erlaubt.
9.FEUERPOLIZEILICHE UND SICHERHEITSTECHNISCHE EINRICHTUNGEN
Die Fluchtwege und sicherheitstechnische Einrichtungen sind nicht zu verstellen oder zu beeinträchtigen. Dekormaterial für die Ausstellungsstände muss den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.
10. WEISUNGEN DES VERANSTALTERS
Die Aussteller sind verpflichtet, den Organen des Veranstalters jederzeit das Betreten der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der Organe ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls kann die Räumung des Standes angeordnet werden.
11. STANDRÄUMUNG
Die Räumung der Stände vor Ende der Veranstaltung ist untersagt. Die komplette Räumung muss spätestens um 19 Uhr beendet sein. Alle Standplätze sind dem Veranstalter im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie gemietet wurden. Angefallener Müll ist vom Aussteller selbst zu entsorgen, bei Zuwiderhandeln steht dem Veranstalter das Recht zu, eine Entsorgungsgebühr in der Höhe von € 20,- vom Aussteller einzuheben.
12. STROM- UND WASSERANSCHLUSS
Der Strombedarf bzw. Wasserbedarf ist im Anmeldeformular zu vermerken.
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für sämtliche aus der Teilnahme an der Veranstaltung oder durch den Besuch derselben entstehenden Verbindlichkeiten ist Leibnitz. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird d. Gerichtsort Leibnitz vereinbart.
14. PREISAUSZEICHNUNG
Alle ausgestellten Waren bzw. Preislisten und Kataloge müssen in EUR und inklusive USt. ausgezeichnet sein. Die Preisauszeichnung muss nach den aktuellen für Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
15. AUFMACHUNG DER STÄNDE
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch den Veranstalter. Hierbei sind die Weisungen strikt einzuhalten. Aufmachungen, die dem guten Geschmack oder dem einheitlichen Stil widersprechen, sind auf Anordnung des Veranstalters zu ändern. Der gemietete Platz muss am Eröffnungstag um 08:45 Uhr früh bezogen und dementsprechend belegt sein und dies während der Dauer der Ausstellung bleiben.
16. DATENSCHUTZ
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- sowie Filmmaterial erstellt wird. Mit der Teilnahme stimmen Sie der Veröffentlichung zu touristischen Zwecken in Print, Online, etc. ausdrücklich und uneingeschränkt zu.
DIE VERANSTALTUNG FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT.